24 logo_euwahl

Am 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Neu ist: Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt. Damit ist das Wahlalter für alle vier Wahlen am 9. Juni 2024 (Europawahl, Gemeinderatswahl, Kreistagswahl, Regionalwahl) einheitlich festgelegt worden.


Hinweise für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Ausland zur Eintragung ins Wählerverzeichnis

Für sogenannte „Auslandsdeutsche“ erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis mangels Hauptwohnsitz in Deutschland nicht von Amts wegen. Vielmehr müssen sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie für die Europawahl ihre Stimme abgeben wollen.  Informationen sowie den Antrag für Deutsche im Ausland (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Im Regelfall ist die Gemeinde in der BRD für den Antrag zuständig, in der der Wahlberechtigte vor seinem Fortzug aus der BRD zuletzt gemeldet war.

Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:

Stadt Ostfildern
Wahlamt
Gerhard-Koch-Straße 1
D-73760 Ostfildern

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Der Antrag muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingegangen sein.

Informationen für Unionsbürger

In Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Bsp.: Ein in Deutschland wohnender Italiener kann entweder Briefwahl nach Italien machen und die italienischen Abgeordneten ins Europaparlament wählen oder sich auf Antrag in das hiesige deutsche Wählerverzeichnis eintragen lassen und die deutschen Abgeordneten wählen. Die Teilnahme an der Europawahl ist nur mit einer dieser beiden Möglichkeiten zulässig. Sofern nichtdeutsche Unionsbürger bei früheren Wahlen einen Eintragungsantrag in der BRD gestellt haben und eingetragen wurden, ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich, er bleibt im Wählerverzeichnis eingetragen. Ausnahme: Wenn zwischenzeitlich ein Fortzug ins Ausland erfolgt ist und er bei Rückkehr in die BRD wieder in der BRD wählen will, geht dies nur mit erneuter Antragstellung.  Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier:  Informationen für Unionsbürger (Link wird in neuem Fenster geöffnet)

Unionsbürger schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Wahl der deutschen Abgeordneten ins Europaparlament per Post im Original an:

Stadt Ostfildern
Wahlamt
Gerhard-Koch-Straße 1
73760 Ostfildern

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Der Antrag muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingegangen sein.

Informationen für deutsche Auslandsrückkehrer in das Bundesgebiet

Kehrt ein wahlberechtigter Deutscher nach dem Stichtag 28. April 2024 (für die Eintragung von Amts wegen) aus dem Ausland in die BRD zurück und meldet sich im Zeitraum zwischen 29. April und 18. Mai 2024 in Ostfildern mit Hauptwohnsitz an, kann er sich nur noch auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das Antragsformular und weitere Informationen zu den Voraussetzungen zur Wahlberechtigung ersehen Sie auf diesem Antragsformular mit Merkblatt. (Die PDF-Datei ist nicht barrierefrei und wird in einem neuen Fenster geöffnet.)

Deutsche Rückkehrer aus dem Ausland ab dem Stichtag 28. April 2024 bringen zweckmäßigerweise ihren ausgefüllten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl im Original zur Anmeldung im Servicecenter gleich mit.  

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Der Antrag muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingegangen sein.

Stadt Ostfildern
Wahlamt
Gerhard-Koch-Straße 1
73760 Ostfildern

Informationen zur Briefwahl

Ab Mitte Mai rechnen wir damit, dass alle Stimmzettel da sind und die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können. Bitte kümmern Sie sich auch hier rechtzeitig um den Antrag, wenn Sie am Wahltag abwesend ist. Der Briefwahlantrag kann auf Ihrer Wahlbenachrichtigung schriftlich in Papierform gestellt werden, die Ihnen zu einem Großteil im Laufe der KW 20 (13. bis 19. Mai 2024) zugeht. Zirka 4 Wochen vor der Wahl ist auf unserer Homepage auch ein Link freigeschaltet, mit dem Sie auf ein elektronisches Briefwahlantragsformular kommen und den Antrag online an das Wahlamt schicken können. Der Antrag funktioniert nur mit Angabe der Wählernummer und der Wahlbezirksnummer, wofür Sie die Wahlbenachrichtigung schon erhalten haben müssen, um diese zu ermitteln. Das heißt ab Zugang der Wahlbenachrichtigung kann auch bequem online die Briefwahl beantragt werden. In bestimmten Einzelfällen kann auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung mit einfachem schriftlichen Antrag an das Servicecenter die Briefwahl beantragt werden (zum Beispiel bei mehrmonatiger Abwesenheit im Ausland vor der Wahl). Die zentrale Kontaktmöglichkeit rund um die Briefwahl besteht unter der E-Mail-Adresse briefwahl@ostfildern.de Sobald alle Briefwahlunterlagen und Stimmzettel aus dem Druck kommen, werden die Anträge bearbeitet.